Aufruf TEST

LEADER-Förderaufrufe zur LES-Umsetzung der LAG Region Villach-Umland

16. Aufruf speziell für Umsetzung von Kleinprojekten

Dieser Aufruf betrifft innovative, kooperative, praxisnahe und rasch umsetzbare Kleinprojekte mit Gesamtkosten von € 5.000,- bis € 15.000,- die einen sichtbaren Beitrag zur positiven Entwicklung der Region leisten, das MITEINANDER in der Region Villach-Umland stärken und einen klaren Bezug zu den Zielen der LES Region Villach-Umland 2023–2027 haben.

Die Projekte müssen einen öffentlichen Nutzen aufweisen und deren Ergebnisse einer breiten Zielgruppe zugänglich sein, einen nachhaltigen regionalen Mehrwert bieten, zur Stärkung von Lebensqualität, Klima, Gemeinwohl, Zusammenarbeit, Innovation, Nachhaltigkeit oder regionaler Identität beitragen. Nicht förderbar sind Projekte mit ausschließlich oder überwiegend Personalkosten sowie reine Investitionsvorhaben ohne öffentliche Wirkung. Investitionskosten sind förderfähig, sofern sie Bestandteil einer öffentlich wirksamen Maßnahme sind und einen nachweisbaren Nutzen für die Bevölkerung der Region schaffen.

Budget

Bereitgestellte Fördermittel in der Höhe von € 40.000,-

Einreichfrist

31. August 2026 bis 27. Oktober 2026

Thema

Bei diesem Aufruf können Projekte im Aktionsfeld 3 und 4 eingereicht werden:

  • Aktionsfeld 3: Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen
  • Aktionsfeld 4: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

Ziel

Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: „h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft.

Details

Alle Details zu diesem Aufruf finden Sie in der DFP (digitalen Förderplattform der AMA)

www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen

 

Weitere Vorgangsweise

Nach der Einreichung des Antrags über die DFP startet die zweiwöchigen Nachreichfrist. In dieser Zeit können die Antragunterlagen nachbereitet bzw. noch ausstehende Unterlagen hochgeladen werden. Am 22. September 2026 findet die Sitzung des Projektauswahlgremiums statt, in der die Projektidee dem Gremium präsentiert wird. Vorbehaltlich einer positiven Genehmigung des Antrages können förderbare, dem Projekt eindeutig sachlich und räumlich zuordenbare Kosten, ab dem Kostenanerkennungsstichtag – das ist der 22. September 2026 zur Förderung eingereicht werden.

Sollten Sie das beantragte Vorhaben bereits vor formeller Genehmigung Ihres Förderungsantrages, also vor Erhalt des Genehmigungsschreibens, beginnen, erfolgt dies auf Ihr eigenes wirtschaftliches Risiko. Wird Ihr Förderungsantrag nicht genehmigt (seitens der bewilligenden Stelle des Landes Kärnten), kann keinerlei Abgeltung der daraus entstandenen Kosten erfolgen und erwachsen daraus keinerlei Ansprüche auf Ersatz- oder Ausgleichsleistung.

15. Aufruf für Aktionsfelder 2 und 4 der LES

Dieser Aufruf betrifft die Aktionsfelder Natürliche Ressourcen/kulturelles Erbe (2) und Klima (4)

Budget

Bereitgestellte Fördermittel in der Höhe von € 210.000,-

Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt € 100.000,-

Einreichfrist

31. August 2026 bis 27. Oktober 2026

 

Thema

Bei diesem Aufruf können Projekte im Aktionsfeld 2 und 4 eingereicht werden:

  • Aktionsfeld 2: Natürliche Ressourcen und kulturelles Erbe
  • Aktionsfeld 4: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

 

Ziel

Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: „h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft.

Details

Alle Details zu diesem Aufruf finden Sie in der DFP (digitalen Förderplattform der AMA)

www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen

 

Weitere Vorgangsweise

Nach der Einreichung des Antrags über die DFP startet die zweiwöchigen Nachreichfrist. In dieser Zeit können die Antragunterlagen nachbereitet bzw. noch ausstehende Unterlagen hochgeladen werden. Am 22. September 2026 findet die Sitzung des Projektauswahlgremiums statt, in der die Projektidee dem Gremium präsentiert wird. Vorbehaltlich einer positiven Genehmigung des Antrages können förderbare, dem Projekt eindeutig sachlich und räumlich zuordenbare Kosten, ab dem Kostenanerkennungsstichtag – das ist der 22. September 2026 zur Förderung eingereicht werden.

Sollten Sie das beantragte Vorhaben bereits vor formeller Genehmigung Ihres Förderungsantrages, also vor Erhalt des Genehmigungsschreibens, beginnen, erfolgt dies auf Ihr eigenes wirtschaftliches Risiko. Wird Ihr Förderungsantrag nicht genehmigt (seitens der bewilligenden Stelle des Landes Kärnten), kann keinerlei Abgeltung der daraus entstandenen Kosten erfolgen und erwachsen daraus keinerlei Ansprüche auf Ersatz- oder Ausgleichsleistung.

Weitere geplante Aufrufe 2026

Nachdem die Projektvorbereitungen erfahrungsgemäß mehrere Monate dauern können (je nach Umfang) finden Sie hier die nächsten geplanten Aufrufe:

  • Derzeit sind keine weiteren Aufrufe geplant

 

Ist mein Projekt förderbar?

LEADER-Projekt QUICK-CHECK

Stellen Sie sich jetzt die Frage ob Ihre Projektidee in LEADER passen könnte und förderbar ist?

Mit unserem QUICK-CHECK können Sie dies überprüfen.

Ist mein Projekt förderbar?

 

Stellen Sie sich jetzt die Frage ob Ihre Projektidee in LEADER passen könnte und förderbar ist?

Mit unserem QUICK-CHECK können Sie dies überprüfen.

LEADER-Projekt QUICK-CHECK