Innovative Projektideen jederzeit willkommen

Ist meine Projektidee in LEADER förderbar?

 

Wenn Sie sich jetzt die Frage stellen ob Ihre Projektidee förderbar ist bzw. in LEADER passen könnte – mit unserem QUICK-CHECK bekommen Sie ein erstes Gespür dafür:

LEADER-Projekt QUICK-CHECK

 

Mit Hilfe der LAG können Sie Projekte in LEADER einreichen. Wenden Sie sich an das LAG-Management (Team). Wir beraten und unterstützen Sie bei der Projektentwicklung und Antragstellung.

Was ist LEADER?

LEADER ist eine EU-Fördermöglichkeit zur Erhaltung und Stärkung des ländlichen Raumes. Es werden sämtliche Bereiche abgedeckt, wie beispielsweise Wirtschaft und Soziales, Jugend, Migration, Abwanderung, Klimawandel-Anpassung, etc.

Grundlage für LEADER-Projekte bildet die „Lokale Entwicklungsstrategie“ (LES) der Region, deren Umsetzung im Verantwortungsbereich der LAG steht. Die Region Villach-Umland hat über zwei Jahre intensiv an der Strategie für die Region 2023-2027 gearbeitet.

Was zeichnet ein LEADER-Projekt aus?

Ein LEADER-Projekt …

  • muss mit den Zielen der „Lokalen Entwicklungsstrategie“ der LAG Region Villach-Umland übereinstimmen
  • wird in der LEADER-Region umgesetzt und wirkt sich positiv auf die Region aus
  • ist innovativ – neue Ideen und Lösungsansätze werden aufgegriffen
  • ist nachhaltig, d.h., die Ergebnisse des Projektes wirken über dessen Ende hinaus
  • fördert die Zusammenarbeit von Menschen aus unterschiedlichen Bereichen bzw.
    Sektoren (z.B. Kultur und Tourismus, Energie und Landwirtschaft etc.)
  • fördert die Zusammenarbeit von Gemeinden

Wer kann Projektträger:in sein?

  • Juristische Personen (zB Vereine)
  • Natürliche Personen
  • Eingetragene Personengesellschaften und Personenvereinigungen
  • Gebietskörperschaften und ihre Einrichtungen

Projektvorhaben von politischen Parteien sowie deren nahestehenden Organisationen sind nicht förderfähig.

HINWEIS: Die förderfähigen Gesamtkosten eines Projekts müssen mindestens EUR 5.000 und dürfen max. EUR 300.000 betragen. Die Fördersätze in unserer LAG Region Villach-Umland liegen zwischen 40% und 80%.

Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähige Kosten sind grundsätzlich

  • Sachkosten (externe Dienstleistungen und sonstige Leistungen, für die Anschaffung
    geringwertiger Wirtschaftsgüter, Abschreibungskosten für vorübergehend im Projekt
    genutzte Wirtschaftsgüter sowie Reisekosten)
  • Personalkosten (durch den Einsatz des eigenen Personals entstandene Kosten) und
  • Investitionskosten (Kosten für die Anschaffung/Herstellung von materiellen und
    immateriellen Investitionsgütern, immaterielle Wirtschaftsgüter sind bspw. Lizenzen,
    Software, Urheberrechte, etc.)

Informationsblätter zum Thema Kosten

 

Methoden zur Kostenschätzung:

  • Referenzkosten
  • unverbindliche Preisauskünfte oder Angebote
  • Sonstige Plausibilisierungen

Mehr zum Thema Kostenschätzung

Welche Kosten sind NICHT förderfähig?

Allgemein NICHT förderfähige Kosten sind:

  • Kosten für Leistungen, die nicht in der Projektlaufzeit erbracht werden (Ausnahme: Kosten für leasingfinanzierte Investitionsgüter dürfen auch nach der Projektlaufzeit abgerechnet werden);
  • Kosten von weniger als 100 € (netto), ausgenommen Nächtigungskosten;
  • Kosten für eine zusammengehörige Leistung über 5 000 € (netto), die bar bezahlt wurden;
  • Kosten, die von Dritten endgültig getragen werden;
  • Umsatzsteuern auf förderfähige Güter und Dienstleistungen, außer diese sind nachweislich, tatsächlich und endgültig von vorsteuerabzugsberechtigten Förderwerbern zu tragen;
  • Finanzierungs- und Versicherungskosten;
  • Kosten für leasingfinanzierte Investitionsgüter;
  • Nicht bezahlte Rechnungs-Teilbeträge (zB Schadenersatzforderungen,
    Garantieleistungen, Skonti, Rabatte, Haftrücklässe etc.);
  • Repräsentationskosten, Kosten für Verpflegung und Bewirtung (Ausnahme: Die Projektnotwendigkeit dieser Kosten wird plausibel begründet); Kosten für Investitionen, die dazu dienen, gesetzliche Richtlinien einzuhalten; Kosten, die nicht unmittelbar mit der geförderten Leistung in Zusammenhang stehen;

Maßnahmenspezifische NICHT förderfähige Kosten:

  • unbare Eigenleistungen
  • Die Anschaffung von Kraftfahrzeugen;
    Ausnahme: Kosten für die Nutzung (Miete, Leasing) von nicht fossil betriebene Kraftfahrzeugen für die Pilotphase von lokalen und kleinregionalen Systemen des öffentlichen Verkehrs (MicroÖV) Lösungen sind jedoch förderfähig.
  • Kosten für Kernaufgaben von Kirchen und Glaubensgemeinschaften, wie zum Beispiel Glaubensverbreitung oder Seelsorge, sowie laufende Instandhaltung oder Renovierung von Sakralbauten (zB Kirchen).
  • Die Untergrenze der förderfähigen Kosten liegt bei EUR 5.000 förderfähigen Gesamtkosten.