LEADER-Förderaufruf zur LES-Umsetzung der LAG Region Villach-Umland
Aktionsfelder 1-4 der LES
Die LEADER Region Villach-Umland ruft zur Einreichung von Projekten auf, deren Fokus auf der „Stärkung der regionalen Identität und des MITEINANDERs“ liegt und welche auch zur LES-Umsetzung beitragen.
Budget
Bereitgestellte Fördermittel in der Höhe von € 350.000,-
Einreichfrist
02. September 2024 bis 28. Oktober 2024
Thema
Bei diesem Aufruf können Projekte in allen vier Aktionsfelder eingereicht werden:
- Aktionsfeld 1: Steigerung der Wertschöpfung
- Aktionsfeld 2: Natürliche Ressourcen und kulturelles Erbe
- Aktionsfeld 3: Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen
- Aktionsfeld 4: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
Ziel
Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: „h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft.
Details
Alle Details zu diesem Aufruf finden Sie in der DFP (digitalen Förderplattform der AMA)
www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen
Weitere Vorgangsweise
Nach der Einreichung des Antrags über die DFP startet die zweiwöchigen Nachreichfrist. In dieser Zeit können die Antragunterlagen nachbereitet bzw. noch ausstehende Unterlagen hochgeladen werden. Am 14. November 2024 findet die Sitzung des Projektauswahlgremiums statt, in der die Projektidee dem Gremium präsentiert wird. Vorbehaltlich einer positiven Genehmigung des Antrages können förderbare, dem Projekt eindeutig sachlich und räumlich zuordenbare Kosten, ab dem Kostenanerkennungsstichtag – das ist der 14. November 2024 zur Förderung eingereicht werden.
Sollten Sie das beantragte Vorhaben bereits vor formeller Genehmigung Ihres Förderungsantrages, also vor Erhalt des Genehmigungsschreibens, beginnen, erfolgt dies auf Ihr eigenes wirtschaftliches Risiko. Wird Ihr Förderungsantrag nicht genehmigt (seitens der bewilligenden Stelle des Landes Kärnten), kann keinerlei Abgeltung der daraus entstandenen Kosten erfolgen und erwachsen daraus keinerlei Ansprüche auf Ersatz- oder Ausgleichsleistung.
Weitere geplante Aufrufe 2024
Nachdem die Projektvorbereitungen erfahrungsgemäß mehrere Monate dauern können (je nach Umfang) finden Sie hier die nächsten geplanten Aufrufe für dieses Jahr:
- 2024 sind keine weiteren Aufrufe mehr geplant
Ist mein Projekt förderbar?
Stellen Sie sich jetzt die Frage ob Ihre Projektidee in LEADER passen könnte und förderbar ist?
Mit unserem QUICK-CHECK können Sie dies überprüfen.
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