Aufruf TEST

LEADER-Förderaufruf zur LES-Umsetzung der LAG Region Villach-Umland

Aktionsfeld 1 der LES

Dieser Aufruf richtet sich ausschließlich an Projekte, welche direkt auf den Ergebnissen, Maßnahmen und Entwicklungsansätzen des bisherigen Projektes „Vorzeigeregion 2030 Stadt_Villach_Umland“ aufbauen und konkrete Umsetzungsmaßnahmen im Rahmen des IREP_VU 2.0 „grenzenlos leben“ verfolgen. Im Fokus stehen insbesondere Maßnahmen zur nachhaltigen Standortentwicklung, regionalen Zukunftsgestaltung, interkommunalen Zusammenarbeit, Attraktivierung der Region als Wohn-, Arbeits- und Lebensraum sowie zur Stärkung regionaler Innovations- und Kooperationsprozesse.

 

Budget

Bereitgestellte Fördermittel in der Höhe von € 100.000,-

Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt € 100.000,-

Einreichfrist

18. Mai 2026 bis 13. Juli 2026

 

Thema

Bei diesem Aufruf können Projekte im Aktionsfeld 1 eingereicht werden:

  • Aktionsfeld 1: Steigerung der Wertschöpfung

Dieser Aufruf betrifft spezifisch das Aktionsfeld Wertschöpfung (1) und trägt insbesondere zur Umsetzung folgender Zielsetzungen der LES Region Villach-Umland 2023–2027 im Aktionsfeld 1 „Steigerung der Wertschöpfung“ bei:  Stärkung der „weichen“ Standortfaktoren, nachhaltige Standortentwicklung, Entwicklung innovativer Arbeits- und Kooperationsformen, Stärkung regionaler Wettbewerbsfähigkeit, Bindung junger Menschen an die Region, interkommunale Zusammenarbeit, regionale Identität und MITEINANDER.

 

Ziel

Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: „h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft.

Details

Alle Details zu diesem Aufruf finden Sie in der DFP (digitalen Förderplattform der AMA)

www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen

 

Weitere Vorgangsweise

Nach der Einreichung des Antrags über die DFP startet die zweiwöchigen Nachreichfrist. In dieser Zeit können die Antragunterlagen nachbereitet bzw. noch ausstehende Unterlagen hochgeladen werden. Am 03. August 2026 findet die Sitzung des Projektauswahlgremiums statt, in der die Projektidee dem Gremium präsentiert wird. Vorbehaltlich einer positiven Genehmigung des Antrages können förderbare, dem Projekt eindeutig sachlich und räumlich zuordenbare Kosten, ab dem Kostenanerkennungsstichtag – das ist der 03. August 2026 zur Förderung eingereicht werden.

Sollten Sie das beantragte Vorhaben bereits vor formeller Genehmigung Ihres Förderungsantrages, also vor Erhalt des Genehmigungsschreibens, beginnen, erfolgt dies auf Ihr eigenes wirtschaftliches Risiko. Wird Ihr Förderungsantrag nicht genehmigt (seitens der bewilligenden Stelle des Landes Kärnten), kann keinerlei Abgeltung der daraus entstandenen Kosten erfolgen und erwachsen daraus keinerlei Ansprüche auf Ersatz- oder Ausgleichsleistung.

Weitere geplante Aufrufe 2026

Nachdem die Projektvorbereitungen erfahrungsgemäß mehrere Monate dauern können (je nach Umfang) finden Sie hier die nächsten geplanten Aufrufe:

  • 01. Juni bis 26. August 2026
    Aufruf zur Einreichung von Kleinprojekten (€ 5.000,- bis € 15.000,- brutto Gesamtkosten)
    PAG-Sitzung: DIE, 22. September 2026
  • 31. August bis 27. Oktober 2026
    PAG-Sitzung: DO, 12. November 2026

 

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