Aufruf TEST

LEADER-Förderaufruf zur LES-Umsetzung der LAG Region Villach-Umland

Aktionsfelder 1-4 der LES

Die LEADER Region Villach-Umland ruft zur Einreichung von Projekten auf, deren Fokus auf der „Stärkung der regionalen Identität und des MITEINANDERs“ liegt und welche auch zur LES-Umsetzung beitragen.

Budget

Bereitgestellte Fördermittel in der Höhe von € 600.000,-

Einreichfrist

24. April 2024 bis 19. Juni 2024

 

Thema

Bei diesem Aufruf können Projekte in allen vier Aktionsfelder eingereicht werden:

  • Aktionsfeld 1: Steigerung der Wertschöpfung
  • Aktionsfeld 2: Natürliche Ressourcen und kulturelles Erbe
  • Aktionsfeld 3: Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen
  • Aktionsfeld 4: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

Ziel

Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: „h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft.

Details

Alle Details zu diesem Aufruf finden Sie in der DFP (digitalen Förderplattform der AMA)

www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen

 

Weitere Vorgangsweise

Nach der Einreichung des Antrags über die DFP startet die zweiwöchigen Nachreichfrist. In dieser Zeit können die Antragunterlagen nachbereitet bzw. noch ausstehende Unterlagen hochgeladen werden. Am 04. Juli 2024 findet die Sitzung des Projektauswahlgremiums statt, in der die Projektidee dem Gremium präsentiert wird. Vorbehaltlich einer positiven Genehmigung des Antrages können förderbare, dem Projekt eindeutig sachlich und räumlich zuordenbare Kosten, ab dem Kostenanerkennungsstichtag – das ist der 04. Juli 2024 zur Förderung eingereicht werden.

Sollten Sie das beantragte Vorhaben bereits vor formeller Genehmigung Ihres Förderungsantrages, also vor Erhalt des Genehmigungsschreibens, beginnen, erfolgt dies auf Ihr eigenes wirtschaftliches Risiko. Wird Ihr Förderungsantrag nicht genehmigt (seitens der bewilligenden Stelle des Landes Kärnten), kann keinerlei Abgeltung der daraus entstandenen Kosten erfolgen und erwachsen daraus keinerlei Ansprüche auf Ersatz- oder Ausgleichsleistung.

Weitere geplante Aufrufe 2024

Nachdem die Projektvorbereitungen erfahrungsgemäß mehrere Monate dauern können (je nach Umfang) finden Sie hier die nächsten geplanten Aufrufe für dieses Jahr:

  • 02. September 2024 bis 28. Oktober 2024 (PAG-Sitzung 14. November 2024)

 

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