Fördercall Baukultur: 5. Oktober bis 2. November 2026
- Gefördert werden Prozesse und Projekte zur zukunftsgerichteten und qualitätsvollen Gestaltung von Gebäuden, Quartieren, Siedlungen, Städten, Dörfern, Landschaften, Straßen und Infrastrukturbauten.
- Im Fokus stehen insbesondere die Nutzung bestehender Bausubstanz und Brachflächen, die Stärkung der Innenentwicklung sowie Maßnahmen zur Klimawandelanpassung, etwa durch Begrünung oder Entsiegelung.
- Ebenfalls förderfähig sind baukulturelle Bildungs- und Weiterbildungsformate.
Im Rahmen des Calls stehen insgesamt bis zu EUR 400.000 zur Verfügung.
Fördermaßnahme 77-04 „Reaktivierung des Leerstands“:
16. November 2026 bis 1. März 2027
- Gefördert werden Maßnahmen zur Aktivierung und Nutzung von Leerständen, z. B. Leerstandsmanagement, Bewusstseinsbildung, Orts- und Stadtkernabgrenzungen, integrierte Entwicklungskonzepte sowie Beratungs- und Planungsleistungen.
- Voraussetzung ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gemeinden
Neuer Praxisleitfaden „IEK – Integrierte räumliche Entwicklungskonzepte“. Er bietet Gemeinden und Städten eine praxisnahe Orientierung für integrierte Entwicklungsprozesse und unterstützt dabei, Planungen, Investitionen und Förderungen besser aufeinander abzustimmen.



