Fördercall Baukultur: 5. Oktober bis 2. November 2026

  • Gefördert werden Prozesse und Projekte zur zukunftsgerichteten und qualitätsvollen Gestaltung von Gebäuden, Quartieren, Siedlungen, Städten, Dörfern, Landschaften, Straßen und Infrastrukturbauten.
  • Im Fokus stehen insbesondere die Nutzung bestehender Bausubstanz und Brachflächen, die Stärkung der Innenentwicklung sowie Maßnahmen zur Klimawandelanpassung, etwa durch Begrünung oder Entsiegelung.
  • Ebenfalls förderfähig sind baukulturelle Bildungs- und Weiterbildungsformate.

Im Rahmen des Calls stehen insgesamt bis zu EUR 400.000 zur Verfügung.

Weitere Infos

Fördermaßnahme 77-04 „Reaktivierung des Leerstands“:
16. November 2026 bis 1. März 2027

  • Gefördert werden Maßnahmen zur Aktivierung und Nutzung von Leerständen, z. B. Leerstandsmanagement, Bewusstseinsbildung, Orts- und Stadtkernabgrenzungen, integrierte Entwicklungskonzepte sowie Beratungs- und Planungsleistungen.
  • Voraussetzung ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gemeinden

Weitere Infos finden Sie in Kürze hier…

Neuer Praxisleitfaden „IEK – Integrierte räumliche Entwicklungskonzepte“. Er bietet Gemeinden und Städten eine praxisnahe Orientierung für integrierte Entwicklungsprozesse und unterstützt dabei, Planungen, Investitionen und Förderungen besser aufeinander abzustimmen.