Innovative Projektideen jederzeit willkommen
Ist meine Projektidee in LEADER förderbar?
Wenn Sie sich jetzt die Frage stellen ob Ihre Projektidee förderbar ist bzw. in LEADER passen könnte – mit unserem QUICK-CHECK bekommen Sie ein erstes Gespür dafür:
Mit Hilfe der LAG können Sie Projekte in LEADER einreichen. Wenden Sie sich an das LAG-Management (Team). Wir beraten und unterstützen Sie bei der Projektentwicklung und Antragstellung.
Was ist LEADER?
LEADER ist eine EU-Fördermöglichkeit zur Erhaltung und Stärkung des ländlichen Raumes. Es werden sämtliche Bereiche abgedeckt, wie beispielsweise Wirtschaft und Soziales, Jugend, Migration, Abwanderung, Klimawandel-Anpassung, etc.
Grundlage für LEADER-Projekte bildet die „Lokale Entwicklungsstrategie“ (LES) der Region, deren Umsetzung im Verantwortungsbereich der LAG steht. Die Region Villach-Umland hat über zwei Jahre intensiv an der Strategie für die Region 2023-2027 gearbeitet.
Was zeichnet ein LEADER-Projekt aus?
Ein LEADER-Projekt …
- muss mit den Zielen der „Lokalen Entwicklungsstrategie“ der LAG Region Villach-Umland übereinstimmen
- wird in der LEADER-Region umgesetzt und wirkt sich positiv auf die Region aus
- ist innovativ – neue Ideen und Lösungsansätze werden aufgegriffen
- ist nachhaltig, d.h., die Ergebnisse des Projektes wirken über dessen Ende hinaus
- fördert die Zusammenarbeit von Menschen aus unterschiedlichen Bereichen bzw.
Sektoren (z.B. Kultur und Tourismus, Energie und Landwirtschaft etc.) - fördert die Zusammenarbeit von Gemeinden
Wer kann Projektträger:in sein?
- Juristische Personen (zB Vereine)
- Natürliche Personen
- Eingetragene Personengesellschaften und Personenvereinigungen
- Gebietskörperschaften und ihre Einrichtungen
Projektvorhaben von politischen Parteien sowie deren nahestehenden Organisationen sind nicht förderfähig.
HINWEIS: Die förderfähigen Gesamtkosten eines Projekts müssen mindestens EUR 5.000 und dürfen max. EUR 300.000 betragen. Die Fördersätze in unserer LAG Region Villach-Umland liegen zwischen 40% und 80%.
Welche Kosten sind förderfähig?
Förderfähige Kosten sind grundsätzlich
- Sachkosten (externe Dienstleistungen und sonstige Leistungen, für die Anschaffung
geringwertiger Wirtschaftsgüter, Abschreibungskosten für vorübergehend im Projekt
genutzte Wirtschaftsgüter sowie Reisekosten) - Personalkosten (durch den Einsatz des eigenen Personals entstandene Kosten) und
- Investitionskosten (Kosten für die Anschaffung/Herstellung von materiellen und
immateriellen Investitionsgütern, immaterielle Wirtschaftsgüter sind bspw. Lizenzen,
Software, Urheberrechte, etc.)
Informationsblätter zum Thema Kosten
Methoden zur Kostenschätzung:
- Referenzkosten
- unverbindliche Preisauskünfte oder Angebote
- Sonstige Plausibilisierungen
Welche Kosten sind NICHT förderfähig?
Allgemein NICHT förderfähige Kosten sind:
- Kosten für Leistungen, die nicht in der Projektlaufzeit erbracht werden (Ausnahme: Kosten für leasingfinanzierte Investitionsgüter dürfen auch nach der Projektlaufzeit abgerechnet werden);
- Kosten von weniger als 100 € (netto), ausgenommen Nächtigungskosten;
- Kosten für eine zusammengehörige Leistung über 5 000 € (netto), die bar bezahlt wurden;
- Kosten, die von Dritten endgültig getragen werden;
- Umsatzsteuern auf förderfähige Güter und Dienstleistungen, außer diese sind nachweislich, tatsächlich und endgültig von vorsteuerabzugsberechtigten Förderwerbern zu tragen;
- Finanzierungs- und Versicherungskosten;
- Kosten für leasingfinanzierte Investitionsgüter;
- Nicht bezahlte Rechnungs-Teilbeträge (zB Schadenersatzforderungen,
Garantieleistungen, Skonti, Rabatte, Haftrücklässe etc.); - Repräsentationskosten, Kosten für Verpflegung und Bewirtung (Ausnahme: Die Projektnotwendigkeit dieser Kosten wird plausibel begründet); Kosten für Investitionen, die dazu dienen, gesetzliche Richtlinien einzuhalten; Kosten, die nicht unmittelbar mit der geförderten Leistung in Zusammenhang stehen;
Maßnahmenspezifische NICHT förderfähige Kosten:
- unbare Eigenleistungen
- Die Anschaffung von Kraftfahrzeugen;
Ausnahme: Kosten für die Nutzung (Miete, Leasing) von nicht fossil betriebene Kraftfahrzeugen für die Pilotphase von lokalen und kleinregionalen Systemen des öffentlichen Verkehrs (MicroÖV) Lösungen sind jedoch förderfähig. - Kosten für Kernaufgaben von Kirchen und Glaubensgemeinschaften, wie zum Beispiel Glaubensverbreitung oder Seelsorge, sowie laufende Instandhaltung oder Renovierung von Sakralbauten (zB Kirchen).
- Die Untergrenze der förderfähigen Kosten liegt bei EUR 5.000 förderfähigen Gesamtkosten.