Projektidee

Mit Hilfe der LAG können Sie Projekte in LEADER einreichen. Wenden Sie sich an das LAG-Management (Team). Wir beraten und unterstützen Sie bei der Projektentwicklung und Antragstellung.

Für die Abwicklung in der digitalen Förderplattform muss ein eAMA Zugang (sofern nicht schon vorhanden) eingerichtet werden. Der Zeichnungsberechtigte (lt. Statuten) muss eine gültige ID-Austria besitzen (Erstregistrierung (nicht l.u.f.) | AMA – AgrarMarkt Austria)

Die möglichen Fördersätze in unserer LAG liegen zwischen 40% und 80% und es gibt eine Projektgesamtkostenobergrenze von € 300.000,-

Die Bevölkerung kann und soll sich an der Entwicklung und Zukunft ihrer Region beteiligen! Der demografische Wandel, unser Klima und unsere Umwelt, die Migration, Abwanderung aus den Tälern – vor allem der jungen Bevölkerung – Themen, die uns alle berühren, uns alle angehen – zum Handeln auffordern.

Geplante Aufrufe 2024

  • 27. Februar 2024 bis 23. April 2024
  • 24. April 2024 bis 19. Juni 2024
  • 02. September 2024 bis 28. Oktober 2024

Aktueller Förderaufruf

zur LES-Umsetzung der Region Villach-Umland in den Aktionsfeldern 1-4 der LES.

Projekte mit Fokus auf „Stärkung der regionalen Identität“ und des MITEINANDERS

Aktueller Förderaufruf der LAG Region Villach Umland inklusive Budget, Einreichfist und ThemaAktueller Förderaufruf der LAG Region Villach Umland inklusive Budget, Einreichfist und Thema

Budget

Bereitgestellte Fördermittel in der Höhe von € 500.000,-

Einreichfrist

11. Dezember 2023 bis 12. Februar 2024

Thema

  • Wertschöpfung (Aktionsfeld 1)
    Wirtschaftsstandort, Freizeit & Tourismus, Regionalität
  • Natürliche Ressourcen/kulturelles Erbe (Aktionsfeld 2)
    Natürliche Ressourcen, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft, Kultur
  • Gemeinwohl (Aktionsfeld 3)
    Digitalisierung, Bildung, Ortskerne, Lebensraum, sozialer und regionaler Zusammenhalt
  • Klima (Aktionsfeld 4)
    Mobilität, erneuerbare Energie, regionaler Klimaschutz und Klimawandelanpassung

Ziel

Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: „h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft.

Details unter

Förderungen / Fristen | AMA – AgrarMarkt Austria