Änderungen vorbehalten (Stand: 07.01.2026)

Das Bundesministerium informiert alle Bürger:innen zu aktuellen Förderungen:

Sanierungsoffensive 2026

Die Sanierungsoffensive 2026 mit den zentralen Förderungsschwerpunkten Kesseltausch und Sanierungsbonus fördert Investitionen in klimafreundliche Heizsysteme und thermisch-energetische Sanierungen. Österreichweit, sowohl bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern als auch im mehrgeschoßigen Wohnbau und in Reihenhausanlagen. Sie bietet eine attraktive Möglichkeit, Heizsysteme klimafreundlich zu modernisieren sowie Gebäude thermisch-energetisch zu verbessern. Wir schaffen Anreize für nachhaltige Investitionen, leisten einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz und stärken die Lebensqualität in unseren Wohnräumen.

Registrierung und Antragstellung zur Sanierungsoffensive 2026 startet im November 2025.

Für die thermisch-energetische Sanierung („Sanierungsbonus“) und den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen („Kesseltausch“) stellt der Bund ab 2026 jährlich maximal 360 Millionen Euro bereit. Insgesamt somit 1,8 Milliarden Euro laut Umweltförderungsgesetz (UFG) für die Periode 2026 bis 2030.
Lieferungen und Leistungen für den Kesseltausch werden ab 03.10.2025 gefördert. Lieferungen und Leistungen vor diesem Stichtag und wo beihilfenrechtlich nicht anders möglich, können nicht gefördert werden.

Wichtige Neuerung bei dieser Förderungsaktion: Eine Energieberatung

Ein Energieberatungsprotokoll ist bei der Registrierung vorzulegen. Sparen Sie Zeit und starten jetzt mit der Energieberatung – kontaktieren Sie Ihre KEM für weitere Informationen.

Bitte beachten Sie dazu die entsprechenden Informationsblätter. Anträge und Registrierungen können solange eingebracht werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens bis zum 31.12.2026. Alle relevanten Informationen sowie die Möglichkeit zur Registrierung und Antragstellung stehen auf folgender Seite bereit: https://www.sanierungsoffensive.gv.at

Altlastsanierung

Gefördert werden alle Maßnahmen, die unmittelbar mit der Sanierung oder Sicherung einer Altlast zusammenhängen. Altlasten entstanden vor 1989 durch den Betrieb von Anlagen, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde („Altstandorte“) und durch die Entsorgung von Abfällen („Altablagerungen“). Der Zeitraum der Entstehung von Altlasten vor 1989 definiert sich durch den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Altlastensanierungsgesetzes (1. Juli 1989).

Weitere Infos unter: Altlastensanierung | Umweltförderung

Überblick Engergieförderungen Kärnten

Das Land Kärnten informiert alle Kärntner:innen zu Förderungen: – Themen A-Z – Land Kärnten

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